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Die Bilder stammen von der Bilddatenbank istockphoto.com, von der Fotoplattform freebigpictures.com sowie von Betty Frutiger.


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Rechtliches zur Begriffsverwendung

Meine Arbeit kann und will weder Arzt, Psychotherapeut, Heilpraktiker noch sonstige Heilberufe ersetzen. Ich diagnostiziere keine Krankheiten und übe keine Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne aus. Ich empfehle keine Medikamente und rate auch nicht von Arztbesuchen und ärztlich verordneten Therapien ab. Bei schweren Krankheiten erwarte ich von meinen Klienten eine Absprache mit dem behandelnden Arzt und seine Zustimmung zu dieser begleitenden Maßnahme.
Alle verwendeten Begriffe, die das Wort „Therapie“ beinhalten, sind keine Therapien im medizinischen Sinne, da es sich um Eigennamen handelt.
Sofern der Begriff „Heilenergie“ verwendet wird, handelt es sich hierbei um Harmonisierung von Körper, Geist und Seele.
Das Bundesverfassungsgericht Deutschland hat bereits am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) (für die Schweiz GesV BSG 811.111) zugunsten der Heiler/Berater entschieden:

„Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktiker Erlaubnis/Bewilligung.“

Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktiker Erlaubnis/Bewilligung ist aber:
Der Heiler/Berater muss seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, dass seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt. Dieser Hinweis kann entweder als Merkblatt dem Patienten vor Behandlungsbeginn übergeben werden oder gut sichtbar auf dem Webauftrittplatziert sein.
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und sein Handeln innerhalb und außerhalb der Beratungen und Energiearbeiten.
Er kommt für verursachte Schäden selbst auf und stellt Betty Frutiger von allen Haftansprüchen frei.

Diese Art der Lebensberatung und Energieeinstimmungen darf Betty Frutiger geben, ohne Heilpraktiker zu sein.

Vielen Dank für die Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.